Eine neue forensische Klinik für das Münsterland
Die Zahl der Maßregelvollzugspatienten ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Deshalb will das Land Nordrhein-Westfalen fünf neue forensische Kliniken mit jeweils 150 Plätzen bauen. Eine davon soll in den kommenden Jahren auf dem ehemaligen Nato-Flugplatz in Hörstel entstehen.
Die Klinik wird den Bedarf an Maßregelvollzugsplätzen für den Landgerichtsbezirk Münster abdecken. Die Trägerschaft dafür übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Was ist Maßregelvollzug?
Verübt ein psychisch- oder suchtkranker Mensch eine schwere Straftat, kann er von einem Gericht im Maßregelvollzug untergebracht werden. Der Maßregelvollzug soll sichern - und so die Gesellschaft vor weiteren Straftaten schützen - und er soll behandeln.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen des Maßregelvollzugs sind das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und das Maßregelvollzugsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Denn: Maßregelvollzug ist Ländersache.
Unser Auftrag: Besserung
Ziel der Therapie von sucht- und psychisch kranken Straftätern ist, diese so zu befähigen, dass von ihnen nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug keine erneuten erheblichen Straftaten mehr zu erwarten sind.
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Unser Auftrag: Sicherung
Neben dem gesetzlichen Auftrag der Behandlung besteht der Auftrag der Sicherung. Die Gesellschaft soll vor weiteren schweren Straftaten geschützt werden. Das geschieht baulich, aber auch therapeutisch.
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